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Gruppenantrag über FinanzOnline

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass die Einbringung von Gruppenanträgen über FinanzOnline unzulässig sei. Selbst korrekt ausgefüllte Gruppenantrags-Formulare könnten nicht über FinanzOnline eingebracht werden.

Karin Stohl Bilanzbuchhalterin

Erfolg entsteht, wenn zwei sich zusammenschliessen,
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Karin Stohl
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