Monat / Dezember 2021

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  • COVID-19-Förderungen – Einschränkung der Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik

    Einzelne Richtlinien für COVID-Hilfsmaßnahmen enthalten die Bestimmung, dass in einem
    gewissen Zeitraum nur eine maßvolle Gewinnausschüttung erfolgen darf. Die COFAG hat sich
    nun vor kurzem zu diversen Fragen der maßvollen Dividendenpolitik geäußert. Dazu wurden
    Möglichkeiten der Sanierung von unzulässigen Ausschüttungen kommuniziert.

  • Achtung beim Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist

    Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde oder eines Vorlageantrags gegen einen
    Abgabenbescheid beträgt einen Monat. Diese Frist kann – auch mehrfach – auf Antrag des
    Steuerpflichtigen verlängert werden. Allerdings sind bei solchen Fristverlängerungsanträgen
    Feinheiten zu beachten, um keine Fristversäumnis zu riskieren.

  • Geplante Besteuerung von Kryptowährungen

    Laut Ministerialentwurf zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 sollen Kryptowährungen in
    die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen sollen
    somit Einkünfte aus Kryptowährungen – wie auch Einkünfte aus klassischem Kapitalvermögen
    – dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen.

  • Neue Corona-Hilfen

    Das Parlament hat zum 4. Lockdown einen Corona-Bonus, steuerfreie Gutscheine und Regelungen
    zu Pendlerpauschale sowie Zulagen und Zuschlägen beschlossen. Zudem gibt es wieder
    Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben.

  • Aufbewahrung von Belegen

    Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und
    Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
    etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre.

  • Arbeitnehmerveranlagung 2021: COVID-bedingte Werbungskosten

    Wird im Home-Office gearbeitet, fallen für Arbeitnehmer diverse Kosten an, die in der
    Arbeitnehmerveranlagung zum Teil steuermindernd geltend gemacht werden können.

  • Reiseleistungen: Margenbesteuerung neu ab 1.1.2022

    Mit 01.01.2022 gilt die Margenbesteuerung nicht nur für Reiseleistungen an Private, sondern auch
    an Unternehmer. Zudem ist die pauschale Ermittlung der Margenbesteuerung pro
    Voranmeldungszeitraum nicht mehr möglich.

  • Neuerliche Covid-Förderungen zum 4. Lockdown

    Das Finanzministerium hat informiert, dass aufgrund des neuerlichen COVID-19-Lockdowns die
    bekannten Förderinstrumente wie Ausfallsbonus und Verlustersatz bis März 2022 verlängert
    werden. Nachstehend finden Sie die Eckpunkte im Überblick.

  • Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

    Nicht nur die Übertragung eines Grundstückes, etwa durch Kaufverträge und Schenkungen,
    kann Grunderwerbsteuer (GrESt) auslösen, sondern auch die Übertragung von
    Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft, soweit ein
    Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört.


Karin Stohl
Bilanzbuchhalterin

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