Monat / Januar 2022

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  • Neues Arbeitsplatzpauschale

    Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche
    Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung.

  • Selbstbedienungsläden und Containershops

    Der Lebensmittelhandel hat sich auch wegen der COVID-19 Pandemie geändert. Bei solchen
    Nahversorgungskonzepten stellt sich die steuerrechtliche Frage der Abgrenzung von land- und
    forstwirtschaftlichen Betrieben zu Gewerbe- bzw. Handelsbetrieben.

  • Was ist bei Einkünften im Ausland zu beachten?

    Sollten Sie etwa eine Wohnung im Ausland besitzen und vermieten, können sich Einkünfte
    daraus auch auf die Steuerbelastung in Österreich auswirken. Denn wer seinen Wohnsitz oder
    gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist grundsätzlich mit seinem gesamten Einkommen,
    gleichgültig wo es erzielt wird, in Österreich steuerpflichtig.

  • Neuerungen in der Lohnverrechnung

    Für 2022 gibt es in der Lohnverrechnung Änderungen aufgrund von COVID-Maßnahmen und der
    ökosozialen Steuerreform 2022 zu beachten.

  • Kurzfristige Geschäftsraum-Vermietung

    Kurzfristige Vermietungen sind seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen
    umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die zu komplizierten
    Vorsteuerberichtigungen führen können.

  • Wer muss INTRASTAT-Meldungen abgeben?

    Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der
    grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Unternehmer Waren innerhalb der
    EU kaufen und verkaufen, müssen sie unter Umständen eine INTRASTAT-Meldung abgeben.

  • Bescheide in der DataBox auch ohne E-Mail-Verständigung wirksam

    Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids
    alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt.

  • Neue Regelung für Essengutscheine

    Aufgrund der Einschränkungen durch COVID-19 wurde die Regelung für Essengutscheine
    ausgeweitet.


Karin Stohl
Bilanzbuchhalterin

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