Buchführung ist nicht nur die Erfassung von Belegen mittels EDV, vielmehr bildet sie die Grundlage für Ihre Kostenplanung, liefert einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen und beeinflusst künftige Unternehmensentscheidungen wesentlich.
Effizient, zielgerichtet und dennoch ordnungsgemäß soll Ihre Buchhaltung sein.
Der Umfang des Rechnungswesens wird an Ihr Unternehmen angepasst, ob Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder doppelte Buchführung. Die Organisation des Rechnungswesens orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Sie selbst entscheiden, wie viel Vorarbeit Sie leisten.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist es besonders empfehlenswert die Buchhaltung auszulagern. Neben der Schlankhaltung Ihres Betriebes ist gleichzeitig eine kontinuierliche Qualitätssicherung gewährleistet.
Formen der Gewinnermittlung nach gesetzlichen Verpflichtungen
Doppelte Buchhaltung gem. § 5 EStG und § 4/1 EStG – Kapitalgesellschaften, Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen
Einnahmen-/Ausgabenrechnung gem. § 4/3 EStG – Voraussetzung es besteht keine Buchführungspflicht und Bücher werden auch nicht freiwillig geführt