Jahresabschluss – Bilanzierung, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-/Ausgabenrechnung
Die vier Grundfragen des Rechnungswesens
Das betriebliche Rechnungswesen soll beantworten, ob
1) das Unternehmen liquide ist, kommt es mit seinen Zahlungsmitteln aus = Finanzrechnung
2) wie reich ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt ist – Reinvermögen oder Eigenkapital = Finanzbuchhaltung
3) hat ein Unternehmen im Laufe einer Rechnungsperiode einen Gewinn oder einen Verlust erzielt = Finanzbuchhaltung
4) was kostet die im Unternehmen erstellte Leistung = Kostenrechnung
Rechtliche Vorschriften
- Unternehmensgesetzbuch (UGB)
- für Kapitalgesellschaften das Aktiengesetz (AGG) bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gesetz (GmbHG)
- Vorschriften zur Rechnungslegung im
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Umsatzsteuergesetz (UStG) und
- in der Bundesabgabenordnung (BAO)
Das System der doppelten Buchhaltung soll zwei grundsätzliche Fragen beantworten:
Wie reich ist ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt und hat das Unternehmen im Laufe eines Geschäftsjahres einen Gewinn oder einen Verlust erzielt?
1. Wie reich ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, wird durch
- eine Bestandsaufnahme (Inventur) des Vermögens und der Schulden ermittelt
- das Ergebnis ist ein Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden (Inventar)
- die wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden ermittelt
- das Ergebnis ist das Reinvermögen bzw. Eigenkapital – Bilanz
2. Ob ein Unternehmen im Geschäftsjahr einen Gewinn oder Verlust erzielt hat, wird durch
- die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwände ermittelt
- das Ergebnis ist die Gewinn- und Verlustrechnung
Überblick über den Jahresabschluss bei doppelter Buchhaltung, für verschiedene Gruppen von Unternehmungen:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften, der Jahresabschluss umfasst
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anlageverzeichnis
- Kapitalgesellschaften
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Detailliertere Gliederungsvorschriften
- Anlagespiegel
- Anhang (Erläuterung der Bilanzierungsmethoden)
- Lagebericht (Darstellung des Geschäftsverlaufs und der zukünftigen Entwicklung)
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoB)
- Bilanzkontinuität
- Formelle Bilanzkontinuität – aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse sollen nach den gleichen Gliederungsprinzipien aufgestellt werden und die gleichen Kontenbezeichnungen verwenden
- Materielle Bilanzkontinuität – Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden
- Bilanzwahrheit
- die Bilanz soll vollständig sein und
- die gesetzlichen Bewertungsvorschriften sollen eingehalten werden
- Bilanzklarheit
- die Vermögens- und Kapitalteile, die Aufwendungen und Erträge sollen durch Einhaltung der Gliederungsvorschriften klar und übersichtlich ausgewiesen werden
Aufgaben des Jahresabschlusses
- Abstimmung von Kunden- und Lieferantenkonten (Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung und offene Posten Verwaltung)
- Inventur und Ermittlung des Wareneinsatzes (Verbrauch von Handelswaren)
- Bewertung von Vorräten unter Berücksichtigung noch nicht abgerechneter Aufträge, nach strengen Niederstwertprinzip
- Bewertung der Aktiven und Passiven
- Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens, nach gemilderten Niederstwertprinzip
- Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens durch Abschreibungen, mit dem fortgeschriebenen Anschaffungswert
- Bewertung von selbst erstelltem Anlagevermögen
- Bewertung von Forderungen unter Berücksichtigung ihrer Einbringlichkeit, nach strengen Niederstwertprinzip
- Bewertung von Verbindlichkeiten, nach strengen Höchstwertprinzip
- Bewertung von Rückstellungen für erkennbare Risiken und drohende Verluste
- Ermittlung von Rechnungsabgrenzungen – periodenreiner Ausweis von Aufwänden und Erträgen
- Bewertung von Rücklagen (Eigenkapitalreserven) und Ermittlung unversteuerter Rücklagen
- Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus dem unternehmensrechtlichen Ergebnis mittels Mehr-/Wenigerrechnung, bedingt durch abweichende Vorschriften
- Auswertung des Jahresabschlusses
- Ausfertigung der Steuererklärungen
Der Jahresabschluss dient verschiedenen Interessen – der Erhaltung des Unternehmens, dem Gläubigerschutz, als Information der Gesellschafter, für die Steuerbemessung. Diese Interessen widersprechen einander teilweise und führen zu unterschiedlichen Vorschriften.
Das österreichische Unternehmensgesetzbuch orientiert sich am Prinzip der Vorsicht. Es will vor allem verhindern, dass zu hohe Gewinne ausgewiesen werden, die zu überhöhten Entnahmen der Gesellschafter führen und so den Bestand des Unternehmens gefährden würde. Da deshalb das unternehmensrechtliche Vorsichtsprinzip eher zu einem geringeren Gewinnausweis führt, nimmt die Zahl der steuerlichen Mussbestimmungen zu, die mit unternehmensrechtlichen Mussbestimmungen nicht übereinstimmen.
Vereinfachtes Buchhaltungssystem
Neben kleineren Gewerbetreibenden ermitteln auch freiberuflich Tätige ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vereinfachtes Buchhaltungssystem).
Das System der Einnahmen-/Ausgabenrechnung soll grundsätzlich die Frage beantworten, ob ein Unternehmen im Geschäftsjahr (Kalenderjahr) einen Gewinn oder Verlust erzielt hat.
Überblick über den Jahresabschluss bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Aufzeichnung Einnahmen und Ausgaben, maßgeblich ist der Zahlungsfluss
- Bei Warenbeständen Inventuraufzeichnungen
- Bei Barbewegungen Führen eines Kassabuchs
- Aufzeichnungen iZm der Umsatzsteuer und Vorsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung
- Berücksichtigung privater Entnahmen bzw. Eigenverbrauch
- Bei Anschaffung von Wirtschaftsgütern Aufnahme in ein Anlageverzeichnis
- Berücksichtigung von Abschreibungen
- Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und der betrieblichen Ausgaben
- Das Ergebnis ist die Gewinn- und Verlustrechnung