Arbeitsrecht – gesetzliche Bestimmungen für verschiedene Formen von Dienstverhältnissen

 

Im Personalwesen gibt es eine Fülle von arbeitsrechtlichen Bestimmungen die es zu befolgen gilt.

 

Rangordnung im Arbeitsrecht

      • Unionsrecht
        • Verfassung
          • Gesetze
            • Verordnungen
              • Kollektivverträge
                • Betriebsvereinbarungen
                  • Dienstverträge

 

Rechtliche Grundbegriffe

  • Objektives und subjektives Recht
  • Öffentliches und privates Recht
  • Zwingendes und nachgiebiges Recht
  • Materielles und formelles Recht
  • Geschriebenes Recht
  • Gewohnheitsrecht
  • Rechtsauslegung
  • Rechtsprechung – Judikatur
  • Einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte
  • Wissenserklärung, Willenserklärung

 

Die wichtigsten Gesetze bei Beschäftigung von Mitarbeitern:

Angestelltengesetz (AngG) – Dienstvertrag von Privatangestellten, gilt für Dienstverhältnisse von Personen die zur Leistung kaufmännischer Tätigkeiten oder höherer, nicht kaufmännischer Dienste oder zu Kanzleiarbeiten angestellt sind

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – regelt kollektivvertragliche Rechtsgestaltungen, Mindestlohntarif, Lehrlingsentschädigungen sowie Betriebsvereinbarungen, gilt für Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf einen privatrechtlichen Vertrag beruhen

Arbeiterabfertigungsgesetz (ArbAbfG) = Abfertigung alt – Schaffung von Abfertigungsansprüchen, gilt für Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitern, welche noch nicht in die betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge eingebunden sind = Abfertigung neu, dieses Gesetz verweist auf die Anwendbarkeit der §§ 23 und 23a AngG, welche die Abfertigungsansprüche von Angestellten regeln

Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG) – Sicherung des Arbeitsplatzes für zum Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst einberufene

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) – Anpassung arbeitsvertragsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht, regelt zB die schriftliche Aufzeichnungspflicht von Arbeitsverträgen, Betriebsübergänge, Entsendungen von Dienstnehmern innerhalb der EU und viele weitere Spezialthemen iZm Sicherheitsvertrauenspersonen, Bildungskarenz, Solidaritätsprämienmodell, Gleitpension, Sterbebegleitung, Homeoffice

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) – regelt die Beschäftigung von Ausländern

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) – Einstellung und Beschäftigung von Behinderten, regelt die Beschäftigungspflicht von begünstigten Behinderten für Betriebe mit einer Mindestanzahl von Mitarbeitern (Ausgleichstaxe), soll den Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt gewährleisten (Diskriminierungsverbot)

Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) – regelt Abfertigungsansprüche Neu, Vorsorge für unselbständig tätige Personen die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem ASVG unterliegen (Mitarbeitervorsorge), Vorsorge für selbständig tätige Personen die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, Selbständigenvorsorge für freiberuflich Tätige und Land- und Forstwirte

Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) – Beschränkung der Schadenersatzpflicht der Dienstnehmerschaft

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, gilt für Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitern deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen

Gleichbehandlungsgesetz (GleichbG) – Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, Gleichbehandlung = Benachteiligungsverbot in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) – Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen im Falle der Insolvenz des Arbeitsgebers, gesichert sind aufrechte, nicht verjährte und nicht ausgeschlossene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, freie Dienstnehmer sind Arbeitnehmern gleich gestellt

Kinder und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz (KJBG) – Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehrverhältnis oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen, regelt Beschäftigungsverbote und Beschränkungen der Beschäftigung von Minderjährigen, Ruhezeiten wie Pausen, Nachtruhe, Sonn- und Feiertagsruhe, Wochenfreizeit

Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz (MSchG / VKG) – regelt Meldepflichten des Dienstgebers und Dienstnehmers, Beschäftigungsverbote, Bestandsschutz, sowie Fürsorgepflichten des Dienstgebers, u. a. die Evaluierung des Arbeitsplatzes, Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers, Bestimmungen über Ansprüche auf Karenz, mit dem Väterkarenzgesetz wurden auch Väter beim Anspruch auf Karenz eingeschlossen

Urlaubsgesetz (UrlG) – Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und Einführung einer Pflegefreistellung, Bestimmungen gelten für Arbeitnehmer aller Art, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, regelt Urlaubsanspruch, Anrechnungsbestimmungen, Verbrauch des Urlaubs, Aufzeichnungspflichten, Ablöseverbot, Erkrankung während des Urlaubes

Berufsausbildungsgesetz (BAG) – Pflichten für Erziehungsberechtigte, Lehrberechtigte und Lehrlinge, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes fachlich ausgebildet und verwendet werden und Bestimmungen über die Weiterverwendung (Bestandsschutz) von ausgelernten Lehrlingen

Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSCHEG) – Regelungen für Arbeiter und Arbeiterlehrlinge in der Baubranche betreffend Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertagsvergütung, Schlechtwetterentschädigung

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) – Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, regelt allgemeine Pflichten der Arbeitgeber, den Einsatz der Arbeitnehmer, die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsmedizinern, Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) – Regelungen zu verschiedenen Formen und zur Verteilung der Arbeitszeit, Aufzeichnungspflichten, Abgeltung bzw. Abbau von Zeitguthaben; Regelungen zu verschiedenen Ruhezeiten, wie Wochenendruhe, Wochenruhe, Feiertagsruhe, Ersatzruhe, Rufbereitschaft und deren Entlohnung

Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) – Schutzmaßnahmen für Nachtschwerarbeiter

Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) – Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmer und zur Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde

Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) und Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) – Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung, Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes, Arbeitsvermittlung, Beihilfen und Förderungen zB bei Kurzarbeit

Arbeitskräfte-Überlassungsgesetz (AÜG) – regelt die Beschäftigung von Arbeitskräften die zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen werden


Karin Stohl
Bilanzbuchhalterin

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